Alles geht um Deine Ausbildung – Was hat die IHK mit Deiner Ausbildung zu tun?
Nun ja, eine ganze Menge. Die Industrie- und Handelskammer, also kurz IHK, hat zum Beispiel die Eignung Deines Ausbildungsbetriebes geprüft. Außerdem sorgt sie dafür, dass die gesetzlichen Bestimmungen – im Ausbildungsvertrag und während der Ausbildungsdauer – beachtet werden. Und das macht die IHK für Tausende Azubis jedes Jahr. Experte für alle Fragen. Experte für Dich! Was verdienen Azubis? Welche Rechte haben sie in der Ausbildung? Und wie viele Stunden müssen sie arbeiten? Die IHK beantwortet häufig gestellte Fragen von Auszubildenden.

Auf unserem Internetportal haben wir häufig gestellte Fragen zusammengefasst, um Dir einige praktische Infos rund um das Thema Ausbildung zu geben.

Was solltest Du bei meinem Ausbildungsvertrag beachten?

Der Vertrag steht am Anfang des Berufsausbildungsverhältnisses. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt vor, den wesentlichen Inhalt des Vertrages zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden schriftlich niederzulegen. Vor Beginn einer Ausbildung muss zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden. Dieser ist frühzeitig bei der IHK einzureichen. Im Ausbildungsvertrag dürfen keine Vereinbarungen getroffen werden, die nicht mit dem Sinn und Zweck der Berufsausbildung übereinstimmen und die den Vorschriften der einschlägigen Gesetze widersprechen. Wichtige und somit notwendige Angaben im Ausbildungsvertrag sind: Art, Beginn und Dauer der Berufsausbildung; Dauer der Probezeit, der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit und des Urlaubs; Höhe der Ausbildungsvergütung und Hinweise auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinarungen. Alle ab dem 1. Oktober 2017 abgeschlossenen Ausbildungsverträge müssen die Vereinbarung über die Form (schriftlich oder elektronisch) des Ausbildungsnachweises (§ 11 Berufsbildungsgesetz) enthalten. Bereits bestehende Ausbildungsverträge sowie Ausbildungsverträge, die bis zum 30. September 2017 abgeschlossen werden, sind von dieser Änderung nicht betroffen.

IHK – Online – Portal

Im IHK-Online-Portal können Ausbildungsbetriebe, Ausbilder, Auszubildende und Prüfungsteilnehmer Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten online managen – zum Beispiel den Ausbildungsnachweis pflegen und Prüfungsergebnisse abrufen. Auszubildende können sich im Online-Portal über ihre Ausbildung informieren, ihren Ausbildungsnachweis elektronisch (digital) führen oder Prüfungstermine einsehen.

IHK-Berufe

Sie möchten wissen, wo Sie Ihre Talente am besten beruflich einbringen können? Sie würden gern einen Jugendlichen passgenau für ein bestimmtes Aufgabenfeld qualifizieren?

Allein im IHK-Bereich gibt es 270 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe. Sie bieten Profession à la carte – von A wie Anlagenmechaniker bis Z wie Zweiradmechatroniker. Die Chancen, dass Ihr Wunschberuf beziehungsweise das von Ihnen benötigte Profil dabei sind, stehen also nicht schlecht.

Eine Ausbildung dauert zwischen 2 und 3,5 Jahren. Für noch nicht volljährige Jugendliche kommen grundsätzlich nur staatlich anerkannte Ausbildungsberufe in Frage. Inhaltlich geregelt werden diese durch Ausbildungsordnungen, auf denen auch die Lehrpläne für den Berufsschulunterricht basieren.

Bei der Berufsorientierung hilft der Talente-Check der IHK-Lehrstellenbörse unter www.ihk-lehrstellenboerse.de.
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Welche Ausbildungsberufe findest Du bei den Handwerkskammern?

Von A wie Augenoptikerin bis Z wie Zweiradmechaniker-

Du suchst einen freien Ausbildungsplatz in deiner Region? Oder möchtest du einen Handwerksberuf bei einem Praktikum besser kennenlernen? In beiden Fällen bist du auf den den Seiten der IHK goldrichtig. Das Handwerk bietet über 130 Ausbildungsberufe aus den Bereichen Bau, Holz, Metall/Elektro, Bekleidung, Nahrung, Gesundheit, Glas und Papier an. Die Handwerkskammern informieren junge Berufseinsteiger über die vielfältigen Chancen einer Ausbildung im Handwerk – von A wie Augenoptikerin bis Z wie Zweiradmechaniker.

Duale Ausbildung im Handwerk im Internet finden!

Speziell für Schüler wurden Internetportale wie handwerksberufe.de</a>.de  und  handwerkspower.de   geschaffen. Dort erhalten Jugendliche Informationen über die einzelnen Ausbildungsberufe. Ein Online-Test macht zum Beispiel Lust, die eigenen Wünsche und Stärken zu erkunden und dabei dem Traumberuf im Handwerk einen Schritt näher zu kommen. 

Unterrichtsmaterialien:

Schüler und Lehrer erhalten bei der Handwerkskammer eine Fülle von Materialien zur Berufsausbildung im Handwerk. Neben einem speziellen Arbeitsheft für das Betriebspraktikum gibt es Materialien zum projektorientierten Unterricht, abgestimmt auf die verschiedenen Schulformen und deren Lehrpläne.

Elterninformation:

Eltern, die die Berufswahl ihrer Kinder begleiten, können Broschüren zur Berufswahl (zum Beispiel “Das ist Handwerk – Berufe mit Zukunft” oder “Handwerk – Da wird was draus… Informationen rund um die Berufswahl für Eltern und Jugendliche” anfordern. Sie geben einen Einblick über die Karrierewege im Handwerk.Auf diesen Seiten haben wir für Sie eine Kurzfassung des Angebotes der Handwerkskammern zusammengestellt. Mehr Informationen erhalten Sie auf den entsprechenden Seiten der einzelnen Handwerkskammern.
 
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Die Bundesagentur für Arbeit informiert:

Das Lexikon der Ausbildungsberufe:

Auszubildende haben gerade in der heutigen Zeit viele Fragen aber auch viele Möglichkeiten, in das Berufsleben einzusteigen . In der auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zum Download angebotenen PDF- Broschüre „BERUF AKTUELL – Das Lexikon der Ausbildungsberufe 2017/2018" findet der junge Berufsstarter den optimalsten Überblick, sowie ein breit gefächertes unvergleichliches Angebot an wichtigen Informationen und Chancen zu dem Thema Ausbildung.

Was findet man in der Broschüre BERUF AKTUELL Das Lexikon der Ausbildungsberufe von der Bundesagentur für Arbeit?


  • alle anerkannten betrieblichen Ausbildungsberufe
  • rechtlich geregelte Ausbildungen an beruflichen Schulen
  • Beamtenausbildungen
  • Berufsfelder und berufliche Übersichtsgrafiken (ab S. 9)
  • Hilfen und Medien der Bundesagentur für Arbeit (ab S. 535)
  • Informationen zur finanziellen Förderung und Berufsausbildung (ab S. 546)
  • Ausbildungsvergütungen und die Zahl der Ausbildungsanfänger/-innen von 2015 (Stand:Oktober 2016, Quelle: www.berufenet.arbeitsagentur.de) (ab S. 59)
  • QR-Codes, die direkt zu den Berufsfilmen auf www.berufe.tv führen

Was ist ein anerkannter Ausbildungsberuf?

Einen anerkannten Ausbildungsberuf erlernt man in einem Betrieb und in der Berufs­schule. Da die praktischen und theoretischen Kenntnisse an zwei Orten vermittelt werden, spricht man auch vom „dualen System“ der Berufsausbildung. Während ei­ner dualen Ausbildung arbeitet man die meiste Zeit im Betrieb und besucht in der Regel an ein bis zwei Tagen pro Woche die Berufsschule. Ein Ausbildungsberuf ist anerkannt, wenn für ihn eine Ausbildungsordnung durch Rechtsverordnung des zuständigen Bundesministers im Einvernehmen mit dem Bun­desminister für Bildung und Forschung erlassen wurde. Damit wird eine geordnete und einheitliche betriebliche Berufsausbildung im gesamten Bundesgebiet gewähr­leistet. Gesetzliche Grundlagen für die Berufsausbildung sind das Berufsbildungsge­setz und die Handwerksordnung.

Was ist ein Berufsfachschulberuf?

Neben anerkannten Ausbildungsberufen gibt es zahlreiche Berufe, die man im Rah­men einer schulischen Ausbildung (z.B. an Berufsfachschulen) erlernen kann. An Be­rufsfachschulen wird in einer ein-bis dreijährigen Ausbildung nicht nur theoretisches Wissen vermittelt, es sind auch immer Praktika integriert. Schulische Ausbildungsbe­rufe mit staatlicher Abschlussprüfung sind durch Bundes- oder Landesrecht geregelt. In BERUF AKTUELL sind alle bundes- und landesrechtlich geregelten schulischen Ausbildungen aufgeführt.

Was ist eine Beamtenausbildung?

Die Ausbildungszeit zur Vorbereitung auf eine Beamtenlaufbahn nennt man Vorberei­tungsdienst. Der Vorbereitungsdienst schließt mit einer Prüfung (z.B. Laufbahn- oder Qualifikationsprüfung) ab. Die Auszubildenden im Vorbereitungsdienst sind Beam­tenanwärter/innen. In BERUF AKTUELL sind Ausbildungen im einfachen und mittle­ren Dienst aufgeführt (Die Bezeichnungen für Laufbahngruppen können je nach Bun­desland variieren).

Was ist ein Ausbildungsberuf mit Fachrichtungen?

In den ersten zwei Ausbildungsjahren werden die berufliche Grund- und Fachbildung vermittelt. Meist ab dem dritten Ausbildungsjahr wird die Ausbildung in einer Fach­richtung fortgesetzt. Die Abschlussprüfung erfolgt dann auch in der jeweiligen Fach­richtung. Die Fachrichtung wird in der Berufsbezeichnung ergänzend erwähnt.

Was ist ein Ausbildungsberuf mit Schwerpunkten?

Ein Ausbildungsberuf mit einheitlichem Berufsbild, bei dem im zweiten und dritten Ausbildungsjahr ein Teil der Qualifikationen in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern er­worben werden kann. Der Schwerpunkt wird in der Berufsbezeichnung nicht er­wähnt.

Welche Voraussetzungen müssen für die genannten Berufe erfüllt sein?

Für die anerkannten (betrieblichen) Ausbildungen sind rechtlich keine bestimmten Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben. Die aufgeführten Schulabschlüsse der Ausbildungsanfänger/-innen dienen lediglich der Information. Die Einstellungsbedin­gungen können von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein. Sie können bei der Be­rufsberatung der Agenturen für Arbeit oder bei den Betrieben direkt erfragt werden. Die rechtlich vorgeschriebenen Zugangsvoraussetzungen der Berufsfachschulberufe und Beamtenausbildungen werden bei der jeweiligen Beschreibung genannt. Einzel­ne Länderregelungen werden nicht aufgeführt.

Wie lange dauert eine Ausbildung?

Die Ausbildungsdauer in den anerkannten Ausbildungsberufen ist nicht einheitlich. Sie reicht von zwei Jahren bis zu dreieinhalb Jahren und wird in der jeweiligen Ausbil­dungsordnung festgelegt. Die Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel bei bestimmten Schulabschlüssen, guten Leistungen während der Aus­bildung oder bei einer Umschulung für Erwachsene, verkürzt werden.

Was ist ein Ausbildungsberuf mit Fortsetzungsmöglichkeit bzw. Anrechnungsmöglichkeit?

Bei vielen zweijährigen anerkannten Ausbildungsberufen besteht die Möglichkeit, die Ausbildung in einem drei- oder dreieinhalbjährigen Beruf fortzusetzen. Die erste Aus­bildung wird dann auf die Ausbildungszeit angerechnet und man kann direkt ins drit­te Ausbildungsjahr einsteigen. Voraussetzung ist immer ein entsprechender Ausbil­dungsvertrag mit einem Betrieb.
Beispiele: Die Ausbildungsdauer zum/zur Verkäufer/in beträgt zwei Jahre. Anschließend kann die Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel fortgesetzt werden. Die ge­samte Ausbildungsdauer beträgt dann drei Jahre, wobei die zwei Jahre der Ausbil­dung als Verkäufer/in angerechnet werden. (Weitere Beispiele enthalten die Übersichtsgrafiken auf den Seiten 15, 18, 23, 36 und 51 der PDF-Broschüre der Bundesagentur für Arbeit).

Was ist ein Ausbildungsberuf mit Fachrichtungen?

In den ersten zwei Ausbildungsjahren werden die berufliche Grund- und Fachbildung vermittelt. Meist ab dem dritten Ausbildungsjahr wird die Ausbildung in einer Fach­richtung fortgesetzt. Die Abschlussprüfung erfolgt dann auch in der jeweiligen Fach­richtung. Die Fachrichtung wird in der Berufsbezeichnung ergänzend erwähnt.

Was ist ein Ausbildungsberuf mit Schwerpunkten?

Ein Ausbildungsberuf mit einheitlichem Berufsbild, bei dem im zweiten und dritten Ausbildungsjahr ein Teil der Qualifikationen in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern er­worben werden kann. Der Schwerpunkt wird in der Berufsbezeichnung nicht er­wähnt. Welche Voraussetzungen müssen für die genannten Berufe erfüllt sein? Für die anerkannten (betrieblichen) Ausbildungen sind rechtlich keine bestimmten Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben. Die aufgeführten Schulabschlüsse der Ausbildungsanfänger/-innen dienen lediglich der Information. Die Einstellungsbedin­gungen können von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein. Sie können bei der Be­rufsberatung der Agenturen für Arbeit oder bei den Betrieben direkt erfragt werden. Die rechtlich vorgeschriebenen Zugangsvoraussetzungen der Berufsfachschulberufe und Beamtenausbildungen werden bei der jeweiligen Beschreibung genannt. Einzel­ne Länderregelungen werden nicht aufgeführt.

Wie lange dauert eine Ausbildung?

Die Ausbildungsdauer in den anerkannten Ausbildungsberufen ist nicht einheitlich. Sie reicht von zwei Jahren bis zu dreieinhalb Jahren und wird in der jeweiligen Ausbil­dungsordnung festgelegt. Die Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel bei bestimmten Schulabschlüssen, guten Leistungen während der Aus­bildung oder bei einer Umschulung für Erwachsene, verkürzt werden.

Was ist ein Ausbildungsberuf mit Fortsetzungsmöglichkeit bzw. Anrechnungsmöglichkeit?

Bei vielen zweijährigen anerkannten Ausbildungsberufen besteht die Möglichkeit, die Ausbildung in einem drei- oder dreieinhalbjährigen Beruf fortzusetzen. Die erste Aus­bildung wird dann auf die Ausbildungszeit angerechnet und man kann direkt ins drit­te Ausbildungsjahr einsteigen. Voraussetzung ist immer ein entsprechender Ausbil­dungsvertrag mit einem Betrieb.
Beispiele: Die Ausbildungsdauer zum/zur Verkäufer/in beträgt zwei Jahre. Anschließend kann die Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel fortgesetzt werden. Die ge­samte Ausbildungsdauer beträgt dann drei Jahre, wobei die zwei Jahre der Ausbil­dung als Verkäufer/in angerechnet werden. (Weitere Beispiele enthalten die Übersichtsgrafiken auf den Seiten 15, 18, 23, 36 und 51. der PDF- Broschüre der Bundesagentur für Arbeit)

Was ist eine Teilzeitberufsausbildung?

Die Teilzeitberufsausbildung ist ein flexibles Ausbildungsmodell, welches zu einem vollwertigen Berufsabschluss führt. Eine Teilzeitberufsausbildung ist grundsätzlich in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems und in den meisten schu­lischen Ausbildungen möglich. Die Teilzeitberufsausbildung endet mit dem gleichen Abschluss wie eine Vollzeitausbildung. Das Modell ist vor allem dann interessant, wenn man aus familiären Gründen oder sonstigen Lebensumständen keine Vollzeit­ausbildung absolvieren kann. Zum Beispiel können Alleinerziehende und junge Müt­ter und Väter oder Menschen mit Behinderungen bei einer Teilzeitausbildung so die Familie bzw. Lebensumstände und die Berufsausbildung leichter miteinander verein­baren. Eine weitere Voraussetzung für die Teilzeitberufsausbildung ist, dass der Be­rufsabschluss in verkürzter Zeit erreicht werden kann. Der Ausbildungsbetrieb und die/der Auszubildende müssen die Teilzeitausbildung gemeinsam bei der zuständi­gen Stelle (z.B. die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ärztekam­mern) beantragen.

Wer bekommt eine Ausbildungsvergütung?

Wer einen anerkannten Ausbildungsberuf in einem Betrieb erlernt, erhält eine Ausbil­dungsvergütung. In einigen wenigen Berufen, die man an Berufsfachschulen erlernen kann, wird auch eine Ausbildungsvergütung gezahlt, z.B. in der Krankenpflege. Die Ausbildungsvergütung kann zwischen den Tarifpartnern (Gewerkschaften und Arbeit­geberverbände) vereinbart oder auch von der zuständigen Kammer (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Steuerberaterkammer) empfohlen sein. Daher kann die Ausbildungsvergütung für die gleiche Ausbildung von Betrieb zu Be­trieb und von Region zu Region unterschiedlich sein. Die im Kapitel „Berufsbeschrei­bungen“ genannten Beträge sind Durchschnittswerte und dienen lediglich der Orien­tierung. Beamtenanwärter/innen erhalten Anwärterbezüge.

Welche Berufe können Menschen mit Behinderung erlernen?

Grundsätzlich stehen auch Menschen mit Behinderung alle Ausbildungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf offen. Bei Bedarf wird die Ausbildung dabei speziell auf die individuellen Bedürfnisse ausgestaltet. Wenn diese Unterstützungsmöglich­keiten im Einzelfall aufgrund Art und/oder Schwere der Behinderung nicht ausrei­chend sein sollten, kann die Ausbildung an besonders eingerichteten Lernorten oder in Form einer Fachpraktikerausbildung nach bundeseinheitlichen Standards infrage kommen.

Stehen alle Ausbildungsberufe Mädchen und Jungen gleichermaßen offen?

Ja! Alle Berufe können sowohl von Frauen als auch von Männern ausgeübt werden. Wo bekomme ich ausführliche Informationen zu den Berufen? Ausführliche Informationen zu allen Berufen finden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de

Schule, Ausbildung und Studium. Hier gibt es zum Beispiel interes­sante Apps wie BERUFE ENTDECKER, Selbsterkundungstool, What`sMeBot usw. Ebenso Hinweise zu Veranstaltungen und Neuigkeiten und vieles mehr. (Siehe auch dazu weitere Informationsmöglichkeiten unter Hilfen und Medien ab S. 535 der PDF – Broshüre der Bundesagentur für Arbeit)

Welche Ausbildungsberufe und Ausbildungsplätze gibt es an meinem Wohnort oder in erreichbarer Nähe?

Einen guten Überblick und spezielle Informationen zu den Ausbildungsmöglichkeiten bietet die örtliche Berufsberatung der Agen­tur für Arbeit. Dort erhält man auch die „Regionalschrift“. Die Broschüre informiert über betriebliche und schulische Ausbildungsplätze in der Region und welche Voraussetzungen erwartet werden. www.regional.planet-beruf.de.

Eine individuelle Vermittlung in Ausbildungsstellen bietet die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Vereinbaren Sie hierzu einen Gesprächstermin unter der kosten­freien Rufnummer 08004555500 oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de