Ihre Berufsperspektive im Justizvollzug in der JVA Freiburg

Im Justizvollzug arbeiten zahlreiche unterschiedliche Berufsgruppen zur Resozialisierung und sicheren Unterbringung der Gefangenen zusammen. Die Anstaltsleitungen sind überwiegend mit Juristinnen und Juristen besetzt. Die Verwaltung setzt sich aus Beamtinnen und Beamten des gehobenen und mittleren Verwaltungsdienstes zusammen. Für die Betreuung, Versorgung und Unterbringung der Gefangenen sind Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Lehrkräfte, Seelsorgerinnen und Seelsorger und der mittlere Vollzugsdienst im Justizvollzug zuständig. In den Werkbetrieben leitet der mittlere Werkdienst im Justizvollzug die Gefangenen an. Darüber hinaus sind Beschäftigte weiterer Berufsgruppen ,z.B. im Bürodienst oder für die Haustechnik, in einer Justizvollzugsanstalt tätig.
Um einen Staat zu beurteilen, muss man seine Gefängnisse von innen sehen. (Leo Tolstoi). Die Justizvollzugsanstalt Freiburg möchte Ihnen diesen scheinbar so abgeschlossenen wie einschüchternden Ort "Gefängnis" mit Informationen über die Institution und die Arbeit ein wenig öffnen und Ihnen einen Bereich näher bringen, der trotz seiner Fast-Unsichtbarkeit zu der Lebensrealität gehört. Es sind gut 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den verschiedensten Disziplinen, die dafür Sorge tragen, dass nicht nur die Resozialisierung der Inhaftierten sondern auch der Schutz der Bevölkerung gelingen kann.

Leitbild und unsere Grundlagen

Als Teil der Landesverwaltung und der Justiz erfüllen wir einen gesellschaftlichen und gesetzlichen Auftrag. Damit erbringen wir eine Dienstleistung für das Gemeinwohl durch:

  • Sicherung des Strafverfahrens und
  • Schutz der Allgemeinheit durch
  • sichere Unterbringung und
  • Vorbereitung der Gefangenen auf ein Leben ohne Straftaten.

In Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und nicht-staatlichen Stellen leisten wir damit einen wesentlichen Beitrag zur inneren Sicherheit.
Unser Handeln wird bestimmt durch die Menschenrechte und die Achtung der Menschenwürde aller.
 

Gefangenenbezogene Ziele:

  • Wir nehmen die Gefangenen ernst, sind ehrlich und behandeln sie menschlich und gerecht; sie können sich auf uns verlassen.
  • Wir begegnen den Gefangenen mit der erforderlichen Nähe und der gebotenen Distanz.
  • Wir sind uns unserer Vorbildwirkung, unserer Stärken und Schwächen bewußt.
  • Wir setzen klare Regeln für ein geordnetes Zusammenleben im Vollzug und achten darauf, daß sie eingehalten werden.
  • Wir schützen Gefangene vor Übergriffen Mitgefangener und negativen Einflüssen; dabei nehmen wir uns besonders der physisch und psychisch schwachen und unterdrückten Gefangenen an.

Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe: Durch differenzierte Angebote eröffnen wir Chancen zur Verbesserung der Lebenslage und zur Veränderung der Lebensgewohnheiten und Einstellungen der Gefangenen, auch gegenüber deren Opfern.

Mitarbeiterbezogene Ziele

  • Wir bringen unsere persönlichen Fähigkeiten und Begabungen in unsere Arbeit ein und bleiben engagiert.
  • Wir nehmen Angebote zur Weiterbildung wahr und setzen neue Erkenntnisse um.
  • Wir brauchen Lob und Anerkennung und sind offen für Kritik und bereit zur Selbstkritik.
  • Wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und abzugeben.
  • Wir führen kooperativ und arbeiten vertrauensvoll mit allen Diensten zusammen. Dabei sind wir auf umfassende gegenseitige Information angewiesen.
  • Wir stellen uns den gesellschaftlichen Veränderungen, indem wir unsere Organisation und unsere Maßnahmen weiterentwickeln.

Gesellschaftsbezogene Ziele:

  • Wir informieren die Öffentlichkeit über unsere Arbeit und vermitteln ein realistisches Bild vom Justizvollzug.
  • Wir treten in der Öffentlichkeit korrekt und höflich auf.
  • Wir distanzieren uns von extremem Gedankengut und setzen uns dagegen zur Wehr.
  • Wir gehen mit den uns anvertrauten Mitteln kosten- und umweltbewusst um.

Unsere Erwartungen:

  • Respekt der Gefangenen vor uns und unserer Arbeit.
  • Angemessene Rahmenbedingungen für die Gefangenen und uns.
  • Akzeptanz der unvermeidbaren Risiken des Justizvollzugs.
  • Anerkennung und Unterstützung unserer Arbeit durch Politik und Gesellschaft.

Wir identifizieren uns mit unserer Arbeit und orientieren uns dabei an unserem Leitbild.

Behandlung und Betreuung

In der Justizvollzugsanstalt Freiburg arbeitet ein interdisziplinäres Team aus Medizinischem Dienst, Kirchlichem Dienst, Allgemeinem Vollzugsdienst, Sozialdienst, Werkdienst, Schule und Psychologischem Dienst eng und kontinuierlich zusammen. In einer Reihe von spezifischen Konferenzen wird von den Beteiligten über die Ausgestaltung des Strafvollzuges (bzw. der Untersuchungshaft und der Sicherungsverwahrung) eines jeden Insassen beraten und in Zusammenwirken mit der jurstischen Leitung des Hauses entschieden. Der Vollzugsweg aller Insassen wird so von der Aufnahme bis zur Entlassungsvorbereitung von einem festen Team aus individuell zuständigen Mitarbeitern begleitet. Darüber hinaus werden von den verschiedenen Diensten besondere Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen angeboten, die letztlich dem Ziel der Resozialisierung dienen sollen.

Beispielhaft genannt seien:
~ Allgemeiner Vollzugsdienst: z. B. die Organisation des Freizeitangebotes
~ Kirchlicher Dienst: Gottesdienste, Einzelbegleitungen in Krisen, Langstrafengruppen
~ Medizinischer Dienst: über die reguläre medizinische Versorgung hinaus gibt es etwa die Möglichkeit der Substitutionsbehadlung bei Schwerstabhängigen
~ Psychologischer Dienst: bietet Einzel- und Gruppentherapeutische Maßnahmen, Therapievermittlung, Etablierung einer Behandlungsabteilung mit therapeutischen Schwerpunkten für Sexual- und Gewalttäter.
~ Sozialdienst: u. a. Substitutionsbegleitung, diverse Formen des sozialen Trainings, externe Seminare für Familien und einzelne Inhaftierte, entlassungsvorbereitende Aufgaben, Betreuung der Sicherungsverwahrten.
~ Werkdienst und Schule tragen mit ihrer Fülle von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die Insassen in besonderem Maße zur Verbesserung der Perspektiven der uns anvertrauten Menschen bei (siehe gesonderte Seiten).

Das Bildungszentrum der Justizvollzugsanstalt Freiburg

Etwa zwei Drittel aller Gefangenen verfügen erfahrungsgemäß nicht über eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung. Da zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass mit qualifizierten Bildungsprogrammen die Chancen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft deutlich erhöht werden, gehören schulische und berufliche Bildungsangebote daher traditionell zum Kanon der Entlassungsvorbereitung und Wiedereingliederung des Justizvollzuges. Es gibt in der Justizvollzugsanstalt Freiburg die Möglichkeit, in verschiedenen Schularten und in der Bildungsfreizeit die entsprechenden Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüsse oder zahlreiche sonstige Weiterbildungszertifikate zu erwerben. Doch es geht uns dabei nicht nur um Abschlüsse, sondern generell um die Förderung von Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz durch das gemeinsame Lernen in einer Lerngruppe.Wie und mit welchen Angeboten wir das im Bildungszentrum der JVA Freiburg erreichen wollen, möchten wir Ihnen auf den folgenden Seiten zeigen.

Werkdienst

An zahlreichen Standorten in Baden-Württemberg ist das Vollzugliche Arbeitswesen (VAW) präsent. Alle Werkstätten und Betriebe sind mit modernen Maschinen ausgestattet und werden von qualifizierten Bediensteten des Landes (Handwerks-, Industriemeister und Techniker) geleitet. In der Justizvollzugsanstalt Freiburg sind rund 250 Gefangene unter Anleitung von 42 Werkbediensteten beschäftigt. Neben diesen Arbeitsplätzen stehen in den Betrieben 30 Ausbildungsplätze in den Bereichen Holz, Metall, Textil und Nahrung zur Verfügung. Gegenstand und Aufgabe des Landesbetriebs Vollzugliches Arbeitswesen ist die Beschäftigung der Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten des Landes nach den Vorgaben des Justizvollzugsgesetzbuches. Arbeit, berufliche- und schulische Bildung dienen in erster Linie der beruflichen und sozialen Integration der Inhaftierten. Durch diese Behandlungsmaßnahmen soll die Persönlichkeitsentwicklung der Gefangenen nachhaltig beeinflusst werden. Insbesondere soll das Selbstwertgefühl und das Sozialverhalten positiv verändert werden. Eine sinnvolle Beschäftigung der Gefangenen ist daher für eine erfolgreiche Resozialisierung von zentraler Bedeutung. Nur mit entsprechenden Aufträgen der Wirtschaft, der öffentlichen Hand und von Privatkunden kann das Vollzugliche Arbeitswesen (VAW) dieser Aufgabenstellung gerecht werden und seinen Beitrag zur Resozialisierung der Gefangenen leisten.

Sport- und Freizeitveranstaltungen der Justizvollzugsanstalt Freiburg

Zur gelungenen Resozialisierung und zur Bewältigung der nicht selten sehr langen in der JVA Freiburg zu verbüßenden Haftstrafen gehört ein Freizeitangebot, das nicht nur vielfältigen Interessen des Einzelnen und mancher Gruppierungen dient sondern nicht zuletzt das Auffüllen von mancher innerer Leere im Haftalltag erleichtert. Dieses Angebot reicht von
- kulturellen Veranstaltungen, wie etwa Theatergruppe, Musikgruppe, Gefangenenzeitung Janus, Aufführungen von Künstlern aus Musik und Theater von draußen - verschiedentlichen religiös orientierten Gruppenveranstaltungen, die - wie einzelne andere Gruppen auch - zum Teil von externen ehrenamtlichen Mitarbeitern betreut werden
- Gesellschaftsspielen, wie Schach und Skat
- bis zu einer Fülle von so begehrten Sportmöglichkeiten wie Fußball, Tischtennis, Badminton, Kicker, Dart und, natürlich, Kraftsport. In der JVA gibt es seit Jahren, wie beim jährlichen Sportfest, auch Turniere mit den gerne gesehenen Fußballmannschaften von "draußen". - Sie sehen, die Mauern sind doch ein wenig durchlässiger, als Sie möglicherweise dachten!

Die Aufgaben des Justizvollzuges sind im Justizvollzugsgesetzbuch Buch 1 § 2 beschrieben:
(1) Die kriminalpräventive Aufgabe des Strafvollzugs und des Jugendstrafvollzugs in Baden-Württemberg liegt im Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor weiteren Straftaten. Strafvollzug und Jugendstrafvollzug leisten einen Beitrag für die Eingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft, die innere Sicherheit und für den Rechtsfrieden.
(2) Der Vollzug der Untersuchungshaft dient dem Zweck, durch sichere Unterbringung der Untersuchungsgefangenen die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten und eine spätere Strafvollstreckung sicherzustellen.
Vollzugsziel: im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Buch 3, § 1).

Geschichte und Gebäude

1. Oktober 1878: Die Justizvollzugsanstalt wird als "Großherzoglich Badisches Landesgefängnis (Central-Strafanstalt) Freiburg" eröffnet. Das Gebäude ist im sog. Pennsylvanischen Stil (strahlenförmiger Bau mit 5 Flügeln nach dem Vorbild von Gefängnissen in den USA) erbaut. Das Gelände umfasst 3 ha; Länge der Ringmauer 650m.

1914: die an die Ringmauer angebauten Gebäude der ehemaligen Außenstelle "Hebelstraße" werden fertiggesellt.
1972: ein Werkstattgebäude für die Unternehmerbetriebe wird erbaut.
1977-1978: ein weiteres Werkstattgebäude wird errichtet für die Eigenbetriebe Schreinerei, Buchbinderei und Schneiderei.
1983: Eröffnung des nach modernsten Gesichtspunkten konzipierten neuen Torwachgebäudes mit Verwaltungstrakt.
1983: Übernahme des ehemaligen Gerichtsgefängnisses Emmendingen als Freigängeranstalt
1988/89: Errichtung eines weiteren Werkstattgebäudes (Anbau an der Haftanstalt Tennenbacher Straße)
1991: die Sporthalle nimmt ihren Betrieb auf:
1999: Beginn des Erweiterungsbaues der Untersuchungshaftanstalt Tennenbacher Straße. Dort entstehen Anfang 2001 weitere 138 Haftplätze für Untersuchungsgefangene.
1997 - 2003: grundlegende Sanierung und Modernisierung der Zellenflügel und des Zentralbaus:
2004: ein ehemaliges Wohngebäude für Bedienstete, neben der neuen Abteilung Tennenbacher Straße, wird als Freigängerhaus mit 33 Plätzen eröffnet.

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